Zum Inhalt des Aufsichtsratsberichts

In seinem Urteil vom 23.8.2007 nimmt das Landgericht LG München u.a. zu den Pflichten des Aufsichtsrats Stellung. In Bezug auf den Inhalt des Berichts des Aufsichtsrats hält das Gericht eine nur formelhafte Berichterstattung für nicht ausreichend und betont das Erfordernis, dass die Schwerpunkte der Einzelsitzungen des Aufsichtsrats in dem Bericht an die Hauptversammlung beschrieben werden müssen.

Eine Besprechung des Urteils findet sich in ‚Die Aktiengesellschaft‘, Heft 4, 20. Februar 2008 auf den Steiten 133-135. ‚Die kostenpflichtiger Download der Besprechung bietet Legios.

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