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Das Aktiengesetz sanktioniert in § 404 AktG die Verletzung der Geheimhaltungspflicht u.a. für
Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz – ein langes Wort mit 37 Buchstaben. Hier jedenfalls der Hinweis auf
Der deutsche Bundestag hat 17. März 2016 hat das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) verabschiedet. Im
Die Beschäftigung mit Digitalisierungsthemen wird für Aufsichtsräte immer wichtiger. Das hat Gründe. Zum
Der Regierungsentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes, kurz: AReG, liegt nun vor. Hier der Link zur