Projektarbeit „Aufsichtspflichten des Aufsichtsrats hinsichtlich Künstlicher Intelligenz“ abgeschlossen

Rechtsanwalt Jan Schnedler führt seit Jahren regelmäßig wissenschaftliche Projektarbeiten als Dozent an der NORDAKADEMIE Graduate School in Kooperation mit dem Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) oder der Rechtsanwaltskanzlei Schnedler in seinem Spezialgebieten Künstliche Intelligenz, Technologietransfer oder (Startup)-Recht durch. Das Projekt „Aufsichtspflichten des Aufsichtsrats hinsichtlich Künstlicher Intelligenz“, was ich vor fast 3 Jahren initiiert habe, hat nicht an Aktualität verloren.

Das Ziel dieses Projektes war es einen KI-Leitfaden für deutsche Aufsichtsräte zu entwickeln, wobei grundlegende technologisch und rechtlich Informationen, Chancen, Risiken und Handlungsempfehlungen in Bezug auf die erläuterte Problematik dargelegt werden sollten. Der erstellte Leitfaden sollte Aufsichtsräten zur Orientierung im komplexen Themenfeld der KI dienen, indem hiermit ein Überblick gegeben und Handlungsansätze vorgestellt werden.
Damit Aufsichtsräte ihren Aufgaben der Beratung und Kontrolle der Geschäftsführung angemessen nachkommen können, ist es für diese entscheidend zu wissen, in welchem rechtlichen Rahmen das Unternehmen bezogen auf KI eingebettet ist. Hierbei ist zum einen der Rechtsrahmen relevant, welcher für KI und Aufsichtsräte gilt.

•Was für Rechte und Pflichten hat der Aufsichtsrat in Bezug auf KI?
• Welche Rechtsrahmen sind relevant?
• Wie ist der aktuelle rechtliche Stand für KI einzuschätzen?
• Welche Herausforderungen werden durch KI an die geltenden Gesetze gestellt?
• Was gilt es bei personenbezogenen Daten zu beachten?
• Bestehen Haftungsrisiken für das Unternehmen und den Aufsichtsrat beim Einsatz von KI?
• Unter welchen Umständen kann der Einsatz von KI für Unternehmen verpflichtend sein oder werden?
• Wie lässt sich KI schützen?

Das Projektteam Adrian Schaub, Tabea Fritzsche, Niklas Rother und Tim-Hendrik Stehen hat in fast 3 Monaten eine exzellente Projektarbeit abgeliefert und die folgenden Handlungsempfehlungen entwickelt:

////Risikobewertung von Künstlicher Intelligenz.
////Federated Machine Learning.
////Geschäftsgeheimnisschutz: Machine Learning-Modelle.
////Einführung eines Chief Artificial Intelligence Officers.
////Fortbildungskonzept für Aufsichtsratsmitglieder
////Weiterführende Fragen für Aufsichtsräte.

Kategorien

more insights